Anerkennung
Anerkennung
Sie sind mit der Mutter Ihres Kindes nicht verheiratet und möchten deshalb eine Anerkennung machen, um auch rechtlich als Vater zu gelten. Wenden Sie sich an das Zivilstandsamt Ihrer Wahl. Es informiert Sie, welche Dokumente nötig sind, und vereinbart mit Ihnen einen Termin.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Zuständigkeit
Zivilstandsamt Oberaargau
Melchnaustrasse 28
4900 Langenthal
Telefon 031 635 42 70